Criminal Compliance betrifft die Unternehmensorganisation in Unternehmen und Behörden im Hinblick auf das Risikomanagement und die Vermeidung von strafrechtlichen Risiken – und zwar sowohl für die Geschäftsführung als auch den einzelnen Mitarbeitenden. Durch Criminal Compliance lassen sich die Gefahren für einzelne Mitarbeitende ebenso wie für das Unternehmen selbst minimieren, um im Krisenfall mögliche Geldbußen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen abzumildern oder gar zu verhindern.
Dabei hat Criminal Compliance nicht allein die Aufgabe, strafrechtliches Fehlverhalten zu verhindern. Im Falle eines bereits eingetretenen Rechtsverstoßes geht es auch darum, ein solches Verhalten intern aufzuarbeiten, notwendige Schritte zur Vermeidung ähnlicher Verstöße in der Zukunft einzuleiten und letztlich neue Prozesse / evaluierte Prozesse in der Unternehmensorganisation zu implementieren.
Criminal Compliance betrifft nicht nur klassische Straftatbestände aus dem Wirtschaftsstrafrecht, wie zum Beispiel Untreue, Betrug, Bankrottdelikte, Korruption oder Insolvenzverschleppung. Ein Lebenssachverhalt im Unternehmen kann ebenso das Strafrecht, das Gewerberecht, das Haftungsrecht und das Versicherungsrecht betreffen.
Allein der Anschein, strafrechtwidriges Verhalten zu tolerieren, kann den Ruf und das Ansehen eines Unternehmens irreparabel beschädigen. Criminal Compliance vermeidet den Strafprozess, bevor er beginnt.
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