Ein Whistleblower-System (WBS) ist ein elektronisches Hinweisgebersystem, das einem potenziellen Hinweisgeber die Möglichkeit gibt, anonym Hinweise über Auffälligkeiten, Verfehlungen oder gar strafbare Handlungen in einem Unternehmen unter Nutzung eines elektronischen Briefkastens an die dafür zuständige Stelle zu geben.
Nach der EU-Whistleblower-Richtlinie müssen alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und alle juristischen Personen des öffentlichen Sektors ein WBS implementieren.
Worauf müssen sich Unternehmen einstellen?
Was passiert, wenn Unternehmen auf einen Hinweis nicht reagieren?
Warum ist die Hinweisbearbeitung für Unternehmen so schwierig?
Was ist bei der Implementierung eines WBS wichtig?
Wie kann das RichterRoth Kriminalistik-Institut helfen?
Hinweisgebende können unterschiedlichste, unerwartete Hinweise zu komplexen und sensiblen Themen geben, z. B.:
Bestechung / Korruption / Preisabsprachen / Insiderhandel / Datenmissbrauch / Mobbing / Bedrohung / Körperverletzung / sexuelle Belästigung /
Amtsmissbrauch / sonstige Gesetzesverstöße und Straftaten / Missstände oder Missmanagement / Diskriminierung / Menschenrechtsverletzungen und Tierwohlverstöße
Ab Bekanntwerden eines Hinweises steht das Unternehmen in der Haftung und einer Handlungspflicht!
Es muss SOFORT agiert werden, um mögliche Schäden abzuwenden, Beweise zu sichern etc. Nur so lässt sich die nachhaltige Enthaftung der verantwortlichen Geschäftsleitung bewirken.
Bei Duldung von rechtswidrigem Verhalten stehen hohe Strafen und Ordnungsgelder im Raum. Die Behörden gehen rigoros vor. Sogar Insolvenzen werden in Kauf genommen mit dem Hinweis, dass kriminell handelnde Unternehmen ohnehin keine Zukunftsperspektive haben!
Geht ein Hinweis ein, gibt es sofort viele offene Fragen und Mitarbeitende sind oft überfordert. Jeder Fall ist anders und muss individuell bewertet werden, um die richtigen Handlungsoptionen zu identifizieren:
Um auf diese und weitere Fragen im Sinne des Unternehmens die richtigen Antworten zu finden, bedarf es langjähriger Erfahrung aus strafrechtlicher Verfahrensbearbeitung und Zusammenarbeit mit Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft sowie einer profunden kriminalistischen Expertise!
Zentrale Punkte, die beachtet werden müssen:
Wir bieten spezialisierte kriminalistisch-forensische Dienste für Unternehmen an, u. a.:
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Praxiserfahrung in der kriminalistischen Bewertung und Bearbeitung von (anonymen) Hinweisen.
Der einfachste Weg, mit uns in Kontakt zu treten, ist per E-Mail. Wir bemühen uns um schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Nachricht und freuen uns, Ihnen helfen zu dürfen!
Per E-Mail: info@kriminalistik-institut.de
Per Telefon: 02841 - 40 88 957 oder 0163 - 808 30 50